
Sommerzeit ist Reisezeit. Passiert im Urlaub ein Unfall oder erkranken die Touristen im Urlaubsland, ist dies ohne die richtige Versicherung doppelt ärgerlich: Zum einen verdirbt die Krankheit die Ferien, auf die man sich so lange gefreut hat, zum anderen übernehmen die deutschen Krankenversicherungen nur die Summe, die ein Einheimischer vor Ort erhalten würde. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gehört daher zu den Urlaubsvorbereitungen.
Die private Zusatzversicherung schont im Krankheitsfall die Urlaubskasse
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in den meisten Ländern, insbesondere den südlichen Urlaubsländern, üblich, dass Patienten eine private Zuzahlung zu ihren Behandlungen leisten; eine Krankenvollversicherung, wie man es hier gewöhnt ist, besteht vielerorts nicht. Wer ohne privaten Zusatzschutz verreist und am Urlaubsort erkrankt, bleibt daher auf den Kosten sitzen. Das kann die Urlaubskasse ziemlich belasten: Schon im Nachbarland Frankreich zahlen Patienten im Krankenhaus 20 Prozent der Behandlungskosten selbst, für Medikamente müssen sie bis zu 85 Prozent Eigenleistung aufbringen.
Versicherer punkten mit immer besseren Leistungen
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung schützt zwar leider nicht vor Unfällen oder vor Krankheiten; sie übernimmt jedoch einen Großteil der Behandlungskosten und den Patienten damit zumindest eine finanzielle Last von den Schultern. Wie aktuelle Tests der Stiftung Warentest zeigen, haben die Versicherer dabei ihre Leistungen in den letzten Jahren durchgehend verbessert. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife lohnt sich dennoch, um die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. So übernehmen viele Versicherer mittlerweile unbegrenzt die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland; einige Versicherer beschränken allerdings noch die Zeitspanne der Kostenübernahme. Reiselustige sollten außerdem auf folgende Punkte achten:
- Übernimmt die private Versicherung einen Rücktransport aus dem Ausland? Wenn ja, mit welchen Verkehrsmitteln?
- Übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Bergung, falls ein Unfall in unwegsamen Gebiet geschieht?
- Werden die Kosten für Hilfsmittel, z.B. Rollstühle und Krücken, übernommen?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt? Viele Versicherer bietet auch Tarife ohne Selbstbehalt an.
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